Universitätsfrauenbeauftragte
Die Universitätsfrauenbeauftragte unterstützt die Universität in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen. Insbesondere setzt sie sich für die Interessen der Wissenschaftlerinnen, weiblichen Lehrpersonen und Studierenden ein.
Fakultätsfrauenbeauftragte
Die Fakultätsfrauenbeauftragten achten auf und fördern die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern an ihrer jeweiligen Fakultät.
Wie können die Frauenbeauftragten unterstützen?
Beratung – in folgenden Bereichen:
- Schwangerschaft und Studium bzw. Beruf
- Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf
- Vergabe von Stipendien
- Mobbing, Diskriminierung
- Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, Stalking
- Fakultätsspezifische Gleichstellungsmaßnahmen
- Vertragsverlängerung bei Mutterschutz und Elternzeit
Nachwuchsförderung – Informationen im Rahmen der bayerischen Gleichstellungsförderung
Weitere Informationen über verschiedene Gremien- und Vernetzungstätigkeiten, sowie Kontaktinformationen finden Sie hier.