Wichtige Hinweise
Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten
Bewerbung um eine Betreuung
- Um sich für eine Betreuung der Bachelor- oder Masterarbeit bewerben zu können, muss mindestens ein erfolgreich abgeschlossenes Pro-, Haupt- oder Oberseminar mit der Prüfungsleistung Hausarbeit bei Frau Dr. Volk nachgewiesen werden.
- Bitte überlegen Sie sich ein Thema und recherchieren Sie, ob es genug Material (Daten, Publikationen) dazu gibt und schicken Frau Dr. Volk dann eine E-Mail.
- Nach erfolgter positiver Rückmeldung fertigen Sie bitte ein Exposee mit Gliederung von etwa zwei bis drei Seiten plus Anhang an. Dieses sollte beinhalten: 1) Forschungsfrage, 2) Forschungsziele, 3) Methodischer Zugang, 4) Theoretischer Zugang, 5) Ressourcen und Daten, 6) Literaturliste.
- Erst wenn Ihr Thema final angenommen wurde, füllen Sie bitte das interne Anmeldeformular aus und geben es bei Frau Dr. Volk ab. Die Vorlage dieses Formulars ersetzt nicht den offiziellen Anmeldeprozess zur Abschlussarbeit über das Prüfungssekretariat (sh. weiter unten).
- Die Betreuungszusage gilt nur für das auf dem Anmeldeformular angegebene Semester der Abgabe. Kann dieser Abgabezeitraum nicht eingehalten werden, muss eine Rücksprache mit Frau Dr. Volk erfolgen! Findet diese nicht statt, endet die Betreuungszusage am Ende des vereinbarten Betreuungssemesters.
Themen
- Fragestellungen werden i. d. R. nicht vorgegeben. Vielmehr ist es Aufgabe der Studierenden, selbst ein geeignetes Thema zu recherchieren und vorzuschlagen.
- Die Fragestellungen sollten im Teilbereich der Vergleichenden Regierungslehre zu verorten sein.
Anmeldung der Arbeit beim Prüfungssekretariat
- Die offizielle Anmeldung der Abschlussarbeit beim Prüfungssekretariat erfolgt mit Hilfe des offiziellen Formulars erst zu Beginn der „heißen“ Phase der Erstellung der Abschlussarbeit. Nach offizieller Anmeldung haben Sie im Bachelor noch acht (GOV, KUWI, ES/ESM) bzw. zwölf Wochen (JoKo), im Master drei (ES/ESM), vier (KUWI) bzw. sechs Monate (GOV) Zeit, die Arbeit abzufassen. Der spätmöglichste Abgabetermin wird Ihnen vom Prüfungssekretariat mitgeteilt.
- Der in der offiziellen Anmeldung festgelegte Titel der Arbeit ist endgültig und darf nicht mehr verändert werden. Er muss folglich exakt so auf dem späteren Titelblatt der fertigen Arbeit stehen. Bedenken Sie außerdem bei der Titelwahl, dass dieser letztlich auch auf Ihrem Abschlusszeugnis aufgeführt wird.
- Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Planung, dass das Formular von Frau Dr. Volk unterschrieben werden muss. Eine Unterzeichnung auch per Mail (Scan des ausgefüllten Formulars, digitale Unterschrift) ist möglich.
- Als Prüfer der Abschlussarbeit ist Frau Dr. Volk einzutragen.
Formalia
- Die Abschlussarbeit kann in Deutsch oder Englisch (nach Absprache) abgefasst werden.
- Die formalen Hinweise zu Hausarbeiten gelten sinngemäß ebenso für Abschlussarbeiten am Lehrstuhl.
- Für das Deckblatt aller Abschlussarbeiten existiert zudem eine verbindliche Vorlage.
- Eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung muss mit eingebunden sein.
- Der Ausdruck der gebundenen Version der Arbeit muss (!) einseitig erfolgen.
- Zu weiteren Formalia (z. B. Seitenzahl) vergleichen Sie bitte die jeweilige Studienprüfungsordnung bzw. die Modulkataloge Ihres Studiengangs sowie die einschlägigen Hinweise des Prüfungssekretariats!
Abgabe
- Die Abgabe der fertiggestellten Abschlussarbeit erfolgt in zwei (BA) bzw. drei (MA) gebundenen Exemplaren beim zuständigen Prüfungssekretariat (ohne Beigabe von USB-Sticks oder CD-Roms!).
- Frau Dr. Volk ist außerdem zeitgleich eine digitale Version (pdf) zu mailen (Achtung! Ohne diese digitale Version keine Korrektur! Bitte schicken Sie keine gebundene Fassung an den Lehrstuhl!).
- Bitte nutzen Sie für die Bindung der Arbeit möglichst eine Hardcoverbindung.
- Bis zur Eintragung der Note können vom Tag der Abgabe an drei Monate vergehen. Bitte beachten Sie dies für Ihre Planung, da vorzeitige Korrekturen nicht versprochen werden können.
- Achtung! Immer mehr Universitäten gehen dazu über, ein endgültiges Bachelorzeugnis bereits bei Studienbeginn zu verlangen. Planen Sie dies unbedingt bezüglich Ihrer Abgabe ein!