Lehre
Das Fach Schulpädagogik ist Teil des Erziehungswissenschaftlichen Studiums in den Studiengängen Lehramt Grundschule, Mittelschule, Realschule und Gymnasium mit Abschluss Staatsexamen sowie der Studiengänge Bachelor of Education (Realschule) und Master of Education. Die Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls für Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt Schulentwicklungs- und Professionalisierungsforschung sind deshalb auf ein breites Angebot an verschiedenen aktuellen Themenbereichen ausgerichet, um die Studierenden im erziehungswissenschaftlichen Studium für ihre vielfältigen Herausforderungen bestmöglich vorzubereiten. Die Theorie-Praxis-Verschränkung ist dabei von besonderer Bedeutung, um die Relevanz der Inhalte für die Schulwirklichkeit zu demonstrieren.
Der Fachbereich Mittelschulpädagogik- und didaktik wird ebenso am Lehrstuhl verantwortet wie die Betreuung des PDPI/ExPAed Teil A für das Lehramt Gymnasium.
Forschung
Der Lehrstuhl bearbeitet ein breites Spektrum an schulpädagogischen Forschungsfeldern und setzt seine aktuellen Schwerpunkte auf den Bereich der Ausbildung von LernPAten, um sowohl leistungsschwächeren oder leistungsstarken Lernenden zu helfen als auch schulpraktische Erfahrungen vor Ort theoretisch zu reflektieren. Die Internationalisierung und der Erwerb interkultureller Lehrkompetenzen sind in Drittmittel geförderten Lehrkooperationen fest im Lehrangebot verankert.
LernPAten
Die Ausbildung sowie die Zuteilung der LernPAten erfolgen durch den Lehrstuhl. Schulen/ Projektpartner wenden sich bitte an Frau Simone Rauch (Wissenschaftliche Mitarbeiterin): simone.rauch@uni-passau.de, Tel. 0851/509-2642.
Lehrstuhlinhaberin
Frau Prof. Dr. Axinja Hachfeld hat den Lehrstuhl zum 01.04.2024 übernommen. Hier finden Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Lehrstuhls und die Profilprojekte so wie die Kontaktdaten und Sprechzeiten des gesamten Teams.
Zu den Qualifikationsarbeiten werde ich im Januar 2025 eine Infoveranstaltung anbieten. Anschließend können Sie sich bei mir zu den einzelnen Arbeiten anmelden. Den Fragebogen können Sie als Orientierungshilfe benutzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich vorher keine Einzelsprechstundentermine hierzu vergebe.
Die Infoveranstaltung zu den Qualifikationsarbeiten findet statt am
Mittwoch, 15.01.2025, um 18:15 Uhr in Raum 401 NK.
HINWEISE
Bei der Erstellung sämtlicher wissenschaftlicher Arbeiten ist grundsätzlich der Leitfaden des Lehrstuhls (Cihlars) zu beachten. Ergänzende Hinweise finden Sie im Kurz-Manual APA 6 (2010).
Allgemeines
Frau Dr. Cihlars ist als Prüferin für Zulassungsarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten im Fach Schulpädagogik bestellt. Bitte melden Sie sich frühzeitig per Mail (doris.cihlars@uni-passau.de) an.
Weitere Informationen, Formblätter und Materialien zur Anfertigung finden Sie unter https://www.uni-passau.de/lehramt/lehramtsstudiengaenge-mit-abschluss-staatsexamen/schriftliche-hausarbeit-gem-29-lpo-i-zulassungsarbeit
Hinweise zur Form und der Quellenarbeit (Literatur) bei schriftlichen Arbeiten finden Sie hier.
Abgabefristen (gilt für Zulassungsarbeiten)
Die Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung im Frühjahrstermin grundsätzlich spätestens zum 25. Juli des Vorjahres oder bei der Anmeldung im Herbsttermin zum 1. Februar desselben Jahres bei der Prüferin bzw. dem Prüfer abgegeben werden.
Beispiele:
Fächerexamen Frühjahr 2025 -> Abgabe 25.07.2024
Fächerexamen Herbst 2025 -> Abgabe 01.02.2025
Notenbekanntgabe Zulassungsarbeit LPO I, §29
Die Notenbekanntgabe der Zulassungsarbeiten (LPO I, § 29) ist allein dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorbehalten und erfolgt zusammen mit der Zusendung der Staatsexamensergebnisse am Ende des Studiums (§ 5 Abs. 4 LPO I). Die Studierenden erfahren vorher über das Campusportal mit „BE“ (bestanden) bzw. „NB“ (nicht bestanden), ob die Arbeit bestanden wurde.
Studierende für LA GS, LA MS, LA RS (vgl. LPO I, §22 Abs. 2 Nr. 1h) sowie Studierende des Bachelor of Education können im Fach Schulpädagogik Leistungspunkte im freien Bereich erwerben. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Leistungsnachweis einer ordentlich besuchten Lehrveranstaltung erbringen, die max. 2 Semester zurückliegt. Weiter zurückliegende Seminare können nicht mehr angerechnet werden.
Für konkrete Absprachen (z.B. Themenstellung) setzen Sie sich bitte mit dem entsprechenden Mitarbeiter/ der entsprechenden Mitarbeiterin des Lehrstuhls in Verbindung, bei dem/der Sie die betreffende Lehrveranstaltung belegt haben.
SO ERREICHEN SIE UNS
Das Sekretariat ist vom 22.11. - 29.11.2024 nicht besetzt.