FAQ
Ab dem Sommersemester 2023 hat die Universität Passau fünf Fakultäten: Die bisherige Philosophische Fakultät geht in zwei neuen Fakultäten auf, einer Fakultät für Sozial- und Bildungswissenschaften und einer Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften. Was dies für Studierende, Promovierende und Habilitierende bedeutet und weitere wichtige Antworten rund um diesen Prozess haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann schicken Sie eine E-Mail an die Fachschaft. Die Rubrik wird laufend aktualisiert.
Allgemeine Fragen zur Reorganisation
Aus einer Fakultät werden zwei: Die Philosophische Fakultät hat nach einem intensiven Diskussionsprozess entschieden, sich zukünftig in Gestalt von zwei Fakultäten – einer Fakultät für Sozial- und Bildungswissenschaften und einer Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften – neu aufzustellen. Diese „Reorganisation“ ist 2022 formal beschlossen worden. Seit dem 1. April 2023 haben die beiden neuen Fakultäten offiziell den Betrieb aufgenommen.
Wir versprechen uns von der Reorganisation höhere Beweglichkeit, eine klarere Profilierung und eine dynamischere Vernetzung innerhalb der Universität – das heißt: Die beiden neuen Fakultäten werden kleiner, aber handlungsfähiger und somit stärker sein. Diese insgesamt verbesserte Handlungsfähigkeit ist für den zukünftigen Beitrag der Fächer zur strategischen Weiterentwicklung der Universität in Forschung, Lehre und Transfer entscheidend.
Nach den ersten Grundsatzentscheidungen in der Erweiterten Universitätsleitung und im Universitätsrat hat eine Arbeitsgruppe der Fakultät sich sorgfältig mit der Reorganisation auseinandergesetzt. Alle Statusgruppen, auch Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden, wurden in diese Arbeitsgruppe einbezogen. Der auf diesem Weg entstandene Vorschlag hat im vergangenen Jahr erfolgreich den Gremienlauf passiert und wird nun umgesetzt.
Die Universität hat diesen Prozess im Wesentlichen aus eigenen Ressourcen finanziert. Die nötige Erweiterung von einem auf zwei Dekanate wurde seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst mit einer entsprechenden Stellenzusage unterstützt.
Der Universitätsrat hat am 15. Dezember 2021 einstimmig die künftige Gliederung der bisherigen Philosophischen Fakultät in zwei Fakultäten, eine mit einem bildungs- und sozialwissenschaftlichen, eine mit einem geistes- und kulturwissenschaftlichen Schwerpunkt, beschlossen – und folgte damit einem Beschluss der Philosophischen Fakultät vom 14. Juli 2021. In der ersten Jahreshälfte 2022 wurde unter Einbeziehung aller Statusgruppen der konkrete Vorschlag für die Reorganisation erarbeitet, der dann die Gremien passierte und mit der Änderung der Grundordnung durch den Universitätsrat am 22. Juni 2022 die entscheidende Wegmarke erreichte. Seit Oktober 2022 ist diese Neuordnung formal wirksam. Die tatsächliche Umsetzung beginnt mit dem Sommersemester 2023, also fast genau zwei Jahre nach dem ursprünglichen Fakultätsbeschluss.
Es wird kein neues Fakultätsgebäude geben. Auch an der Lage der Bibliothek(en) ändert sich nichts. Es gehört zum Alltag einer Universität, dass sich Raumnummern ändern können, wenn Personen oder Bereiche neu zugeordnet werden und dafür „umziehen“ müssen. Einzelne Veränderungen dieser Art können wir daher nicht ganz ausschließen. Daten wie Adressen, Raum- und Telefonnummern werden aber stets aktuell auf unserer Website abgebildet.
Allgemein gilt: Studierende üben grundsätzlich ihre mitgliedschaftlichen Rechte in der Fakultät aus, der die Durchführung ihres Studiengangs obliegt. Ihre bestehende Zuordnung zu einer Fakultät können Sie Ihrer Immatrikulationsbescheinigung entnehmen, die Sie im Campusportal der Universität Passau einsehen können. Außerdem bekommen alle Studierenden im Mai (in der zweiten Monatshälfte vor der Auslegung des Wählerverzeichnisses) über Stud.IP eine Wahlbenachrichtigung – auch dieser können Sie Ihre aktuelle Fakultätszugehörigkeit entnehmen. Das Wählerverzeichnis wird am 2., 5. und 6. Juni 2023 im Wahlamt (Raum N12 117, Nikolastraße 12, 94032 Passau) ausgelegt und kann jeweils von 9 Uhr bis 16 Uhr eingesehen werden.
Studierende, die in mehreren Fakultäten studieren, treffen in der Regel bei der Immatrikulation ihre Wahl dahingehend, in welcher der Fakultäten sie ihre mitgliedschaftlichen Rechte wahrnehmen möchten. Sofern Sie bei Ihrer Immatrikulation nicht ausdrücklich anders entschieden haben, wird die Zuordnung zu einer Fakultät nach dem ersten Fach des (ersten) Studiengangs vorgenommen. Ist zum Beispiel im Lehramt Ihr erstes Fach Mathematik, so wären Sie demnach an der Fakultät für Informatik und Mathematik wahlberechtigt und wählbar.
Wichtig für Lehramtsstudierende, die an mehreren Fakultäten studieren: Ein vor der Schließung des Wählerverzeichnisses (am 7. Juni 2023) vorgenommener Wechsel des Studienfachs kann Ihre bestehende Zuordnung zu einer Fakultät beeinflussen. Und: Sie können auf Antrag an das Wahlamt Ihre bestehende Zuordnung zu einer Fakultät bis zu Schließung des Wählerverzeichnisses am 7. Juni 2023 ändern lassen.
Fragen zum Studium
Die Neuaufstellung in zwei Fakultäten soll vor allem die Strukturen und die Arbeitsabläufe für das wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal überschaubarer machen. Durch homogenere Einheiten kann die Zusammenarbeit in Lehre, Forschung und Verwaltung insgesamt effizienter und transparenter gestaltet werden, was sich – wie wir erwarten – auch auf Ihr Studium und Ihre Betreuung positiv auswirken wird. In Ihrem Studienalltag werden Ihnen außerdem zukünftig manche Strukturen „doppelt“ begegnen, beispielsweise zwei Dekanate und zwei Fachschaftsvertretungen. Ebenso werden beide Fakultäten in den universitären Gremien vertreten sein.
Aus Ihrem Studiengang ergibt sich automatisch Ihre Fakultätszugehörigkeit.
In der Fakultät für Sozial- und Bildungswissenschaften sind zukünftig die erziehungswissenschaftlichen und psychologischen Fächer sowie die sozialwissenschaftlich ausgerichteten Fächer zusammengefasst:
- B.A. Governance and Public Policy - Staatswissenschaften
- B.A. Journalistik und Strategische Kommunikation
- B.A. Geographie / Nachhaltigkeit (in Planung)
- Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Realschule
- M.A. Bildungs- und Erziehungsprozesse
- M.A. Development Studies
- M.A. Geographie: Kultur, Umwelt und Tourismus
- M.A. Governance and Public Policy - Staatswissenschaften
- M.A. Kommunikation in der digitalen Gesellschaft
- M.A. Nachhaltigkeit (in Planung)
- Alle vier Lehramtsstudiengänge (Grundschule, Realschule, Mittelschule, Gymnasium).
In der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften werden zukünftig folgende Studiengänge verortet:
- B.A. European Studies
- B.A. European Studies Major
- B.A. Historische Wissenschaften
- B.A. Kulturwirtschaft/International Cultural and Business Studies
- B.A. Medien und Kommunikation
- B.A. Sprach- und Textwissenschaften
- M.A. Caritaswissenschaft und werteorientiertes Management
- M.A. European Studies
- M.A. Historische Wissenschaften / M.A. Geschichte und Öffentlichkeit
- M.A. Kulturwirtschaft/International Cultural and Business Studies
- M.A. Text- und Kultursemiotik
Strukturell sind Sie nicht betroffen, die anderen Fakultäten werden nicht neu organisiert. Wenn Sie Lehrveranstaltungen an einer der beiden neuen Fakultäten besuchen, werden Ihnen die neuen Bezeichnungen im Veranstaltungsverzeichnis in Stud.IP begegnen. So können Sie z. B. an der Rubrik „Studienbereiche“ ablesen, an welcher Fakultät die Veranstaltung nun verortet ist. Auf Ihr inhaltliches Studium hat dies aber keine unmittelbaren Auswirkungen.
Das Team der Studiengangskoordination wird nicht aufgeteilt, sondern weiterhin die Studiengänge beider Fakultäten betreuen. Die Zuständigkeit für die Studiengänge bleibt dabei unverändert.
Es wird auf jeden Fall auch künftig Abschlussfeiern für jede Fakultät geben. In welcher Konstellation diese stattfinden, wird noch entschieden. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.
Die Abschlusszeugnisse werden ab dem 1. Oktober 2023 den Schriftzug der jeweiligen neuen Fakultät tragen. Im Sommersemester 2023 wird auf den Zeugnissen noch der Schriftzug auf der bisherigen Philosophischen Fakultät verwendet.
Entscheidend ist stets die Fakultät, der Ihr Studiengang zugeordnet ist.
Jede Fakultät wird künftig eine eigene Fachschaftsvertretung haben. Da diese jedoch erst von den Studierenden gewählt werden muss, wird das Team der bisherigen Fachschaft Philo zunächst für die Studierenden beider Fakultäten da sein. Nach der Hochschulwahl am 5. Juli 2023 wird es dann zwei gewählte Vertretungen geben, die ab dem WiSe 23/24 ihr Amt antreten werden.
Ihre Anlaufstellen haben sich durch die Reorganisation nicht wesentlich geändert. Je nach Fragestellung sind die Studiengangskoordination, die Studienberatung, die Fachstudienberatung, das Prüfungssekretariat und/oder die Fachschaft für Sie erreichbar. Die wichtigsten Ansprechstellen rund um das Studium finden Sie auf unserer Serviceseite.
Studierende, die Studiengänge zweier verschiedener Fakultäten studieren, sind – wie bisher auch – beiden Fakultäten zugeordnet. Bei Fragen rund um Ihr Doppelstudium hilft das Team der Studienberatung gerne weiter.
Für das Team des Prüfungssekretariats (zentral organisierte Prüfungen) und die Prüfenden an Lehrstühlen und Professuren (dezentral organisierte Prüfungen) bringt die Umstellung auf zwei Fakultäten sowohl bei der Organisation der Prüfungen als auch in anderen Aufgabenbereichen neue bzw. veränderte Abläufe und Aufgaben mit sich, die derzeit im Hintergrund bearbeitet werden. Für Sie als Studierende ist ein Mehraufwand bei den Prüfungen nicht zu erwarten.
Aktuelle Informationen rund um die Prüfungen finden Sie auch auf den Webseiten des Prüfungssekretariats.
Unsere Erasmus-Partnerschaften bleiben wie bisher bestehen. Die bisherigen Austauschprogramme der Philosophischen Fakultät werden zukünftig beiden Fakultäten zugeordnet sein; studiengangspezifische Austauschprogramme werden jeweils der Fakultät des zugehörigen Studiengangs zugeordnet. Sie interessieren sich für einen Auslandsaufenthalt? Dann finden Sie die wichtigsten Informationen auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts.
Fragen zur Promotion/Habilitation
Sie können Ihr Promotionsverfahren weiterhin nach Bestimmung der Promotionsordnung 2013 abschließen. Ihr Verfahren wird an der Fakultät fortgesetzt, der Ihre Betreuungsperson zugeordnet ist. Sie können auf Antrag und unter Zustimmung Ihrer Betreuungsperson in die Fachpromotionsordnung der entsprechenden Fakultät wechseln, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Dekanat Ihrer Fakultät. Die Fachpromotionsordnungen der beiden neuen Fakultäten wurden bereits verabschiedet und sind online einsehbar.
Ab dem 01. April 2023 sind die Fachpromotionsordnungen der beiden Fakultäten in Kraft getreten und sind online einsehbar. Ihr Promotionsverfahren wird nun nach Bestimmungen der für Sie einschlägigen Fachpromotionsordnung fortgesetzt. Sie sind der Fakultät Ihrer Betreuungsperson zugeordnet und werden über Ihre Zuordnung informiert.
Ihr Habilitationsverfahren wird an der Fakultät fortgeführt, der die oder der Vorsitzende Ihres Fachmentorats angehört. Die bisherige Habilitationsordnung findet für die laufenden Verfahren bis auf Weiteres weiterhin Anwendung. Die Habilitationsordnungen der beiden neuen Fakultäten werden erst im Laufe des Sommersemesters 2023 über die Gremien beschlossen.