Frauenbeauftragte
Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz) gefördert. Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft. Die Frauenbeauftragte achtet insbesondere auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende.
Aufgaben der Frauenbeauftragten der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät
Aufgaben und Aktivitäten der Frauenbeauftragten der Universität Passau
Frauenbeauftragte der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät
Prof. Dr. Martina Padmanabhan
Raum HK14b 427
Dr.-Hans-Kapfinger-Straße 14b
Passau
Tel.: +49(0)851/509-2740
Sprechzeiten: Only by prior appointment via StudIP
stellvertretende Frauenbeauftragte
Gesche Gerdes
Raum HK14 103
Dr.-Hans-Kapfinger-Straße 14
Passau
Tel.: +49(0)851/509-2684
Fax: +49(0)851/509-2682
stellvertretende Frauenbeauftragte
Dr. Sabine Volk
Raum HK14 203
Dr.-Hans-Kapfinger-Straße 14
Passau
Tel.: +49(0)851/509-2908
Sprechzeiten: Donnerstags, 16-17 Uhr, nach Absprache.