Angebote für Studierende zur Förderung der Internationalität
Nach Passau kommen
Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Studienaufenthalt an der Philosophischen Fakultät entschieden haben oder ihn in Erwägung ziehen.
Die Philosophische Fakultät bietet Ihnen ein umfangreiches Studienangebot mit acht Bachelor- und 12 weiterführenden Masterstudiengängen an. Das Angebot umfasst auch fünf Doppelabschlüsse mit internationalen Partneruniversitäten.
Wie kann ich mich bewerben? Welche Deutschkenntnisse muss ich nachweisen? Wie bekomme ich ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis? Wie finde ich eine Unterkunft in Passau? Das Akademische Auslandsamt berät und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Ihren Studienaufenthalt in Passau.
Ins Ausland gehen
Es ist der Universität Passau ein Anliegen, Sie bei der Planung und Organisation von Auslandsaufenthalten zu unterstützen. Dies geschieht in erster Linie durch das Akademische Auslandsamt. Insbesondere ist die Erstberatung zum Auslandsstudium dort sehr empfehlenswert, um einen groben Überblick über Wege und Möglichkeiten zu einem Auslandsstudium zu bekommen.
Darüber hinaus gibt es auch an unserer Fakultät Ansprechpersonen zu fachlichen Fragen zum Auslandsstudium. So ist für die Anerkennung von Studienleistungen der Prüfungskommission zuständig. Außerdem gibt es für jede Partneruniversität, die mit unserer Fakultät kooperiert, eine Professorin oder einen Professor als Ansprechperson.
Um sicher zu gehen, dass Sie sich Ihre im Ausland erworbenen Leistungen für Ihr Passauer Studium anerkennen lassen können, schließen Sie vor Ihrer AbreiseEinzel-Learning Agreements über die ausgewählten Kursemit den jeweiligen Lehrstühlen ab. Mithilfe der Einzel-Learning Agreements wird die Gleichwertigkeit des Studiums und der Prüfungsleistungen, die an der Partneruniversität erbracht werden, nachgewiesen.
Bei Bachelor-Studiengängen kann es zu Schwierigkeiten bei der Notenumrechnung kommen. Fragen Sie daher bitteunbedingt bei den jeweiligen Fachbeauftragten (Dozentin oder Dozent, die bzw. der Ihnen später den Seminarschein anerkennen soll) nach, welche Unterlagen für eine Notenumrechnung vorgelegt werden müssen.