Referenzschreiben
Für viele Projekte (z. B. Bewerbungen um Bachelor- und Masterstudiengänge oder Praktika) benötigen Studierende Gutachten und Empfehlungsschreiben von Dozierenden. Selbstverständlich unterstützt der Lehrstuhl Sie dabei gerne. Allerdings ist es aufgrund der großen Zahl von Anfragen unbedingt notwendig, das Sie bei Ihrer Anfrage folgende Richtlinien beachten:
Gutachten und Empfehlungsschreiben können nur ausgestellt werden, wenn die antragstellende Person mindestens ein Seminar bei den jeweiligen Dozierenden besucht hat. Der Besuch einer Vorlesung ist dafür in der Regel nicht ausreichend.
Anfragen können per Mail oder persönlich in den Sprechstunden der jeweiligen Dozierenden mindestens sechs (!) Wochen vor dem Fristende einer Bewerbung vorgebracht werden. Bitte konzentrieren Sie sich bei Anfragen auf solche Gutachten und Empfehlungsschreiben, die unbedingt notwendig sind. Sie sollten sich demnach vor einer Anfrage genau überlegen, auf welche Studiengänge Sie sich tatsächlich bewerben wollen und auch nur diese Gutachten anfragen. Außerdem werden Anfragen um Gutachten nur bearbeitet, wenn folgende Unterlagen vollständig (!) vorliegen:
- aktueller Lebenslauf (mit evtl. ehrenamtlichen Engagement)
- aktueller Notenauszug
- Liste aller am Lehrstuhl besuchten Veranstaltungen (mit Angabe Semester, Dozent, Note, evtl. Titel der Hausarbeit)
- Stichwörter zur Motivation der Bewerbung (bei Stipendien: Warum diese Stiftung? Bei Masterstudiengängen: Warum dieser Studiengang bei dieser Universität [mit Bezug auf bisherige Interessenschwerpunkte im Studium und evtl. Plänen für die spätere berufliche Zukunft]? bei Praktika: Warum dieses Praktikum? Wie verbindet es sich mit Ihren Studieninteressen und Ihren möglichen beruflichen Zukunftsplänen?)
- Kontaktdaten des Studiengangs bzw. der Institution, bei der Sie sich bewerben wollen, sowie alle weiteren dort bereitgestellten Formulare und/oder Hinweise zur Erstellung eines Gutachtens
- die Skizze eines Studienvorhabens oder sonstigen Projektes, soweit diese für die Bewerbung notwendig ist
- Angabe der Frist zur Ausstellung des Gutachtens
Geben Sie bitte außerdem unbedingt an, in welcher Form das Gutachten ausgestellt werden muss. Folgende Varianten sind üblich:
- Postalische Einreichung aller Bewerbungsunterlagen: In diesem Fall wird das Gutachten in einem versiegelten Umschlag im Lehrstuhlsekretariat hinterlegt. Dort kann es nach Benachrichtigung zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.
- Online-Verfahren der Universität: In diesem Fall wendet sich die Universität, bei der Sie sich beworben haben, direkt an die/den im Bewerbungsformular angegebenen Gutachter/in. Diese/r reicht das Gutachten dann selbständig bei der anfragenden Universität ein. Achtung! Kontaktieren Sie die/den von Ihnen gewählten Gutachter/in unbedingt vor Einleitung dieses Verfahrens! Anfragen einer Universität wegen eines Gutachtens, das nicht zuvor abgesprochen wurde, werden nicht bearbeitet.