Bachelor Governance and Public Policy - Staatswissenschaften
Das Verständnis für komplexe nationale und internationale Strukturen sowie Prozesse wird im Zusammenhang mit der zunehmenden globalen politischen und wirtschaftlichen Vernetzung immer wichtiger. Der BachelorstudiengangGovernance and Public Policy - Staatswissenschaften qualifiziert Sie durch ein vielfältiges Spektrum an interdisziplinär, praxisorientiert und international ausgerichteten Studieninhalten optimal für eine Tätigkeit im Schnittstellenbereich von internationaler Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Sie erwerben grundlegende fachliche Kenntnisse in Geschichts- und Politikwissenschaft, Soziologie und Volkswirtschaftslehre und – in dieser Kombination bundesweit einmalig – im Öffentlichen Recht. Darüber hinaus vermittelt Ihnen das Studium der Politikwissenschaften in Passau gezielt Fähigkeiten und geeignetes Methodenwissen, um sich mit den Erfordernissen global vernetzter Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozesse auseinandersetzen zu können. Zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse sowie Kompetenzen aus dem Bereich der empirischen Sozialforschung runden Ihr Qualifikationsprofil weiter ab.
Bachelor of Arts (B.A.)
Beim B.A.Governance and Public Policy – Staatswissenschaften handelt es sich um einen interdisziplinären Bachelorstudiengang mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern und einem Umfang von insgesamt 180 ECTS-Punkten, der zum Wintersemester aufgenommen werden kann. Nach Abschluss des Studiums wird der akademische Grad "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen.
Im Studienplan (FStuPO 2018) erhalten Sie einen Überblick über den Studiengang und den möglichen Studienverlauf.
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung wird von der Studiengangskoordination durchgeführt. Der Fachstudienberater für den B.A.Governance and Public Policy– Staatswissenschaften ist Herr Dr. Christian Dölle. Grundlegende Informationen zum Studium an der Universität Passau erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung.
Wir empfehlen, die Fachstudienberatung aufzusuchen, wenn Sie Fragen zur Studienplanung, zur Wahl von Studienschwerpunkten und zum Studiengangs- oder Hochschulwechsel haben. Auch bei Problemen, die im Verlauf Ihres Studiums, z. B. im Falle von wiederholt nicht bestandenen Prüfungen, auftauchen können, steht Ihnen die Studiengangskoordinatorin als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Im B.A.Governance and Public Policy - Staatswissenschaften absolvieren Sie ein zweimonatiges Pflichtpraktikum im In- oder Ausland. Alle wichtigen Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt in den Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge (Englische Version). Für die Anerkennung ist die Praktikumsbeauftragte Ihres Studiengangs zuständig, die Ihnen auch eine Bestätigung über das Pflichtpraktikum ausstellen kann.
Bitte beachten Sie!
Sie müssen Ihren Antrag auf Anerkennung eines Praktikums nicht während der Sprechzeiten abgegeben, sondern können die Unterlagen auch gerne in das Postfach der Studiengangskoordination auf der Rückseite der Pforte im Nikolakloster werfen. Der Antrag wird so bald wie möglich bearbeitet und an das Prüfungssekretariat zur Verbuchung weitergeleitet. |
Ihr Auslandsstudium kann ein wesentlicher Bestandteil des B.A.Governance and Public Policy - Staatswissenschaften sein. Damit Sie den Aufenthalt strukturiert durchführen können und sich die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen möglichst unkompliziert gestaltet, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt. Weitere Informationen zum Auslandsstudium, zum Beispiel zum großen Angebot an Partneruniversitäten, erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
Bevor Sie über Ihre Kurswahl entscheiden, verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die noch zu erbringenden Prüfungsleistungen in Ihrem Studiengang. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie dem Modulkatalog Dort finden Sie Sie auch die Namen der Modulverantwortlichen, an die Sie sich anschließend wenden, sowie die Prüfungsnummern.
Learning Agreement
Erasmus+
Für ein Auslandsstudium im Rahmen von Erasmus+ benötigen Sie zum einen Einzel-Learning Agreements für jede Veranstaltung, die Sie belegen möchten, zum anderen ein Rahmen-Learning Agreement. Die Vorlagen hierzu finden Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamts, genauso wie den Leitfaden zum Ausfüllen der Erasmus+ Learning Agreements, der Sie über das weitere Vorgehen informiert. Die gesammelten Learning Agreements reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt bei der Studiengangskoordination ein.
Nichteuropäisches Ausland/Free Mover
Auch für ein Auslandsstudium außerhalb von Erasmus+, zum Beispiel im nicht-europäischen Ausland und/oder als Free Mover außerhalb des Netzwerks der Partneruniversitäten der Universität Passau, ist es dringend empfohlen, Einzel-Learning Agreements abzuschließen, um die spätere Anerkennung sicherzustellen. Sie können hierfür die Vorlagen von Erasmus+ verwenden, die Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamts finden. Ein Rahmen-Learning Agreement ist nicht notwendig.
Aus dem Ausland
Sofern Sie Ihr Auslandsstudium gut vorbereitet haben, ist die spätere Anerkennung von gleichwertigen Prüfungsleistungen in der Regel unproblematisch. Für die Anerkennung kommen Sie bitte in die Sprechstunde der Studiengangskoordination und bringen folgende Dokumente mit:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (in Kopie)
- Vorgaben zur Notenumrechnung (sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen, häufig auf der Rückseite des Transcript of Records zu finden)
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen Learning Agreements
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen (mit Prüfungsnummern)
Der Studiengangskoordinatorin übernimmt die verbindliche Umrechnung Ihrer Prüfungsergebnisse sowie die abschließende Anerkennung. Nur in Zweifelsfällen (fehlende bzw. unvollständige Einzel-Learning Agreements) müssen Sie nochmals die Modulverantwortlichen aufsuchen, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie dem Modulkatalog.
Zum Abschluss des Prozesses wird der unterzeichnete und gestempelte Antrag beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die anerkannten Prüfungsleistungen verbucht werden können.
Learning Agreements und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Die Studiengangskoordination übernimmt im Fachbereich Politikwissenschaft neben der Umrechnung der Note auch die inhaltliche Überprüfung und Anerkennung für alle Module.
Bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel
Sofern Sie Prüfungsleistungen in das Curriculum des B.A.Governance and Public Policy - Staatswissenschaften integrieren möchten, die Sie entweder im Verlauf eines vorherigen Studiums oder in einem anderen Studiengang an der Universität Passau erworben haben, gelten im Wesentlichen die Vorgaben für Anerkennungen aus dem Ausland.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen vollständig aus und suchen damit die jeweiligen Modulverantwortlichen auf, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen vornehmen zu lassen. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie dem Modulkatalog.
Anschließend reichen Sie den unterzeichneten und gestempelten Antrag beim Prüfungssekretariat ein, sodass die anerkannten Prüfungsleistungen verbucht werden können.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Novelle des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) für alle Abschlüsse, die ab dem Wintersemester 2016/17 erworben werden,die während des Studiums absolvierten Auslandsaufenthalte gesondert mit diesem Vordruck erfasst werden müssen. Dies gilt für Auslandssemester, Auslandspraktika sowie Studienprojekte/Exkursionen. Wer genau für die Anerkennung dieser Studienleistungen zuständig ist, können Sie den entsprechenden Informationsseiten und Leitfäden entnehmen. Fügen Sie den ausgefüllten Vordruck bitte direkt den einzureichenden Unterlagen zur Anerkennung bei.
Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
BAföG
Für die Fortsetzung Ihrer BaföG-Förderung ist in der Regel nach dem vierten Fachsemester ein Gutachten notwendig, welches Ihnen einen geregelten Studienverlauf bescheinigt. Dieses erhalten Sie von der bzw. dem zuständigen Eignungsgutachterin bzw. -gutachter. In Ihrem Studiengang wird diese Aufgabe von der Studiengangskoordination übernommen. Hierfür reichen Sie bitte das weitgehend ausgefüllte Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG sowie einen aktuellen Notenauszug ein.
Bei allen anderen Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.
AuslandsBAföG
Die Studiengangskoordination unterstützt Sie auch bei Ihrem Antrag auf AuslandsBAföG, den Sie bei besonderen Ämtern für Ausbildungsförderung stellen, also nicht beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz. Je nach gewünschtem Zielland sind dies unterschiedliche Ämter, die überall in Deutschland verteilt sind.
Um die notwendige Bescheinigung der Ausbildungsstätte/Prüfungsstelle zum Praktikum und/oder die Gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte, die die/der Auszubildende bisher besucht hat, zu erhalten, reichen Sie bitte das weitgehend ausgefüllte Formblatt 6: Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland ein. Bitte vergessen Sie dabei nicht, die Version der Studien- und Prüfungsordnung anzugeben, in die Sie eingeschrieben sind.