Staatsexamen
Zulassungsarbeiten
Die Anmeldung zum ersten Staatsexamen setzt eine erfolgreich absolvierte Zulassungsarbeit voraus. Die Zulassungsarbeit können Sie in jedem der von Ihnen studierten Fächern ablegen, unter anderem im Fachbereich "Grundschulpädagogik und -didaktik".
Beachten Sie bei der Wahl des Themas sowie des/der prüfungsberechtigten Betreuer*in die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit den entprechenden Dozent*innen auf.
Die Zulassungsarbeit sollte circa 1 Jahr vor der Ablegung des Fachexamens verfasst werden. Wählen Sie zunächst ein Fach (Erziehungswissenschaften oder Didaktiken oder Fächerverbindung) aus und kontaktieren Sie die prüfende Person zur Absprache. Eine Anmeldung der Arbeit im Prüfungssekretariat ist nicht notwendig. Ist Ihre Arbeit fertig, geben Sie ein Exemplar direkt bei der prüfenden Person ab. Lassen Sie sich für die Abgabe eine Empfangsbestätigung geben. Diese muss dann mit einem zweiten Exemplar Ihrer Arbeit im Prüfungssekretariat abgegeben werden, wenn Sie sich für das Examen in der Fächerverbindung anmelden.
Die Hausarbeit muss bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung im Frühjahrstermin grundsätzlich spätestens zum 25. Juli des Vorjahres oder bei der Anmeldung im Herbsttermin zum 1. Februar desselben Jahres bei der Prüferin bzw. dem Prüfer abgegeben werden. Mit Nachtermin verlängert sich die Abgabefrist bis zum 1. Oktober des Vorjahres bzw. bis zum 1. April desselben Jahres. Über die Erteilung eines Nachtermins entscheidet alleine die prüfende Person.
Eine Verlängerung der Abgabefrist ist möglich, entweder bis zum 1. April (Herbst) oder 1. Oktober (Frühjahr), wenn die Nachfrist von der prüfenden Person gewährt ist und der Antrag von dieser auch unterschrieben bei der Anmeldung für das Fachexamenabgegeben wird. Achten Sie unbedingt darauf, die eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben und Ihrer Arbeit beizufügen. Spiralbindungen werden nicht akzeptiert. Geben Sie bei der Abgabe Ihrer Zulassungsarbeit auch das Gutachtenformular bei Ihrer prüfenden Person mit ab. Versehen Sie beide Exemplare Ihrer Arbeit mit dem schulartspezifischen Aufkleber.
Sie finden alle Vordrucke und genaue Informationen (Empfangsbestätigung, Nachfrist, Gutachtenformular, schulartspezifischer Aufkleber) auf den Seiten des Prüfungssekretariats.
Schriftliches und mündliches Staatsexamen
In jedem Semester finden Info-Veranstaltungen zur mündlichen sowie zur schriftlichen Staatsexamensprüfung statt, bei denen umfassend über die einzelnen Prüfungsinhalte und –abläufe informiert wird. Die Informationen zum Termin können Sie der Studiengruppe auf Stud.IP entnehmen. Melden Sie sich auf StudIP zur entsprechenden Veranstaltung an.
Schriftliche Staatsexamen
Zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen können Ihnen folgende Literaturempfehlungen im Sinn eines ersten Überblicks helfen. Bitte beachten Sie dabei: Diese Empfehlungen beinhalten lediglich eine überblicksartige Auswahl zu den genannten Bereichen.
Mündliche Staatexamen
Das mündliche Examen findet in der Regel im Anschluss an die schriftlichen Prüfungen statt. Sie können dabei zwischen den Fachbereichen „Didaktik des Sachunterrichts“ und „Didaktik des Schriftspracherwerb“ wählen. Die Prüfer*innen werden Ihnen dabei jeweils vom Prüfungsamt zugeteilt. Das Einreichen einer Gliederung ist freiwillig, wir empfehlen dies ausdrücklich. Inhalte und Aufbau sollten mit der*m jeweiligen Prüfer*in im Vorfeld abgesprochen werden. Einen Hinweis zum Aufbau der Gliederung sowie zu möglichen Themenstellungen finden Sie hier. Wir ermutigen Sie in diesem Zusammenhang ausdrücklich, diese Hinweise nur als Empfehlung zu betrachten und spezifische Schwerpunkte des Lehrstuhls respektive aus Ihrem eigenen Studium einzubringen.