Staatsexamen: Informationen zur Zulassungsarbeit, der schriftlichen und mündlichen Prüfung
Zulassungsarbeiten
Die Anmeldung zum ersten Staatsexamen setzt eine erfolgreich absolvierte Zulassungsarbeit voraus. Die Zulassungsarbeit können Sie in jedem der von Ihnen studierten Fächern ablegen, unter anderem im Fachbereich "Grundschulpädagogik und -didaktik".
Beachten Sie bei der Wahl des Themas sowie des/der prüfungsberechtigten Betreuer*in die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit den entprechenden Dozent*innen auf. Die Zulassungsarbeit sollte circa ein Jahr vor der Ablegung des Fächerexamens verfasst werden. Setzen Sie sich bei Interesse bitte frühzeitig mit den entsprechenden Betreuer*innen in Verbindung.
Abgabefristen:
Examen im Herbst: 01. Februar; mit genehmigter Verlängerung: 01. April
Examen im Frühjahr: 01. August; mit genehmigter Verlängerung: 01. Oktober
Wichtige Formulare finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes unter dem Reiter "Staatsexamen".
Weitere Informationen zu den Prüfungen im ersten Staatsexamen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts.
Schriftliches und mündliches Staatsexamen
IIn jedem Semester finden Info-Veranstaltungen zur mündlichen sowie zur schriftlichen Staatsexamensprüfung statt, bei denen umfassend über die einzelnen Prüfungsinhalte und –abläufe informiert wird. Die Informationen zum Termin können Sie der Studiengruppe auf Stud.IP entnehmen. Melden Sie sich. Melden Sie sich auf StudIP zur entsprechenden Veranstaltung an.
Schriftliche Staatsexamen
Zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen können Ihnen folgende Literaturempfehlungen im Sinn eines ersten Überblicks helfen. Bitte beachten Sie dabei: Diese Empfehlungen beinhalten lediglich eine überblicksartige Auswahl zu den genannten Bereichen.
Mündliche Staatexamen
Das mündliche Examen findet in der Regel im Anschluss an die schriftlichen Prüfungen statt. Sie können dabei zwischen den Fachbereichen „Didaktik des Sachunterrichts“ und „Didaktik des Schriftspracherwerb“ wählen. Die Prüfer*innen werden Ihnen dabei jeweils vom Prüfungsamt zugeteilt. Das Einreichen einer Gliederung ist freiwillig, wir empfehlen dies ausdrücklich. Inhalte und Aufbau sollten mit der*m jeweiligen Prüfer*in im Vorfeld abgesprochen werden. Einen Hinweis zum Aufbau der Gliederung sowie zu möglichen Themenstellungen finden Sie hier. Wir ermutigen Sie in diesem Zusammenhang ausdrücklich, diese Hinweise nur als Empfehlung zu betrachten und spezifische Schwerpunkte des Lehrstuhls respektive aus Ihrem eigenen Studium einzubringen.