Studium und Lehre
Gutachten oder Referenzschreiben
Sollten Sie ein Gutachten oder Empfehlungsschreiben für eine Bewerbung benötigen, unterstützen wir Studierende hierbei gerne. Dies betrifft sowohl Gutachten für Stipendien bei Fördereinrichtungen, Empfehlungsschreiben für Bewerbungen bei Unternehmen als auch Referenzschreiben für die Zulassung zu Masterstudiengängen in Deutschland sowie im Ausland.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Gutachtens ist, dass Sie an mindestens einer unserer Lehrveranstaltungen erfolgreich teilgenommen haben.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Anfrage nach einem Gutachten zusätzlich folgende Hinweise:
- Ohne ein persönliches Gespräch können Sie kein Gutachten oder Referenzschreiben vom Lehrstuhl erhalten. In diesem Gespräch sollen Sie Ihre Motivation für die Bewerbung erläutern und Ihre persönliche Eignung darlegen. Bitte beachten Sie auch, dass die Eindrücke aus diesem Gespräch aussagekräftige Prüfungsergebnisse oder schriftliche und mündliche Beiträge in den Veranstaltungen des Lehrstuhls nicht vollständig ersetzen können.
- Bitte planen Sie mindestens vier Wochen vom Zeitpunkt der Einreichung Ihrer vollständigen Unterlagen bis zur Fertigstellung des Gutachtens ein.
- Zusammen mit Ihrer Anfrage nach einem Gutachten oder Empfehlungsschreiben, schicken Sie bitte folgende Unterlagen per E-Mail an das zuständige Sekretariat:
- Aussagekräftiger Lebenslauf und Arbeitszeugnis
- Aktueller HISQIS Notenauszug und Abschlusszeugnis
- Angabe der von Ihnen besuchten Kurse am Lehrstuhl für Südostasienstudien oder dem Lehrstuhl für Vergleichende Entwicklungs- und Kulturforschung (Fokus: Südostasien), inkl. Note
- Adresse der Organisation, bei der Sie sich bewerben
- Anforderungen an das Gutachten: Da Gutachten von den verschiedenen Institutionen in unterschiedlichen Formaten verlangt werden, liegt es in Ihrer Verantwortung, uns die entsprechenden Voraussetzungen mitzuteilen
Übersicht der Ansprechpersonen
Informationen über Hochschulkooperationen in Südostasien finden Sie auf unserer Seite zu Partneruniversitäten.
Das Auslandsamt berät rund um Hochschulpartnerschaften, Fördermöglichketen und Voraussetzungen.
Der Zukunft: Karriere und Kompetenzen bietet Beratung für alle Phasen des Praktikums - von der Stellensuche über die Bewerbung bis hin zum Praktikumsbericht.
Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte
Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte in Indien hat das Bayerisch-Indische Zentrum für Sie zusammengefasst.
Anrechnung
Grundsätzlich werden Leistungsnachweise anerkannt, die einen direkten Bezug zum Kulturraum haben. Der Bezug zum Kulturraum muss aus dem Titel der Veranstaltung und/oder dem Thema der Arbeit deutlich werden. Für die Anerkennung von Leistungsnachweisen, die im Rahmen von Sprachkursen im Ausland erworben wurden, ist das Sprachenzentrum zuständig.
Für das genaue Vorgehen bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland schauen Sie bitte unter Einzel-Learning Agreements für die Anrechnung der Kurse.
Für jede Veranstaltung, die Sie sich anrechnen lassen möchten, brauchen Sie ein eigenes Learning Agreement, das Sie sich bei den jeweiligen Lehrstuhlinhaberinnen und - inhabern genehmigen lassen müssen.
Wurde der Leistungsnachweis benotet, so wird die Note übernommen. Formale Voraussetzung der Anerkennung:
- Titel der Veranstaltung und besondere Leistung müssen in Englisch oder Deutsch aufgeführt werden.
- Die Form der Veranstaltung (Vorlesung, Übung, Proseminar, usw.) muss aus dem Nachweis hervorgehen.
- Die für die Veranstaltung berechneten ECTS-Punkte müssen benannt sein.
- Soll der Leistungsnachweis für das Prüfungsmodul anerkannt werden, so muss deutlich werden, welcher Note im Passauer Studiengang die erteilte Note entspricht.
Da es sich bei Leistungsnachweisen um offizielle Dokumente handelt und bei Prüfungsmodulen die Note in das Abschlusszeugnis eingeht, müssen die entsprechenden formalen Kriterien erfüllt sein. Bitte informieren Sie sich vorab, wie die formalen Kriterien eingehalten werden können!
Die Anerkennung der Prüfungsleistung nach Ihrem Auslandssemester erfolgt über Herrn Dr. Christian Dölle.
Achtung: Leistungsnachweise, die im Rahmen eines bereits abgeschlossenen Studiums erworben wurden, können nicht anerkannt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.