Habilitation
Ziel des Habilitationsverfahrens ist es, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, selbstständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen sowie diese unter wissenschaftlicher Begleitung durch ein Fachmentorat, dem drei Hochschullehrende angehören, möglichst innerhalb von vier Jahren für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren. Das Fachgebiet muss an der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau durch eine Professur vertreten sein.
Die Mitarbeiterinnen der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät beraten Sie gern, wenn Sie an einer Habilitation an unserer Fakultät interessiert sind oder bereits als Habilitandin oder Habilitand eingeschrieben sind.