Promotion
Ziel der Promotion ist es, die Befähigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu einer eigenständigen wissenschaftlichen Leistung nachzuweisen. Ausschließlich Universitäten haben das Promotionsrecht.
Die Mitarbeiterinnen der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät beraten Sie gern, wenn Sie an einer Promotion an unserer Fakultät interessiert sind oder bereits als Promovendin oder Promovend eingeschrieben sind.