Anerkennung von Leistungen
Anerkennung von Studienleistungen
An anderen Universitäten erworbene Leistungen in soziologischen Fachbereichen können als Leistungen anerkannt werden, wenn sie in der ECTS-Punktezahl und in den inhaltlichen Anforderungen – d.h. Referat, Klausur bzw. Hausarbeit – der betreffenden Prüfungs- und Studienordnung der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät entsprechen. Die anzuerkennenden Leistungsnachweise dürfen nicht älter als vier Jahre sein.
Zur Abklärung einer möglichen Anerkennung wenden Sie sich bitte an Frau Matilda Urban, dies gilt ebenfalls für die Prüfung und Bestätigung von Learning Agreements.
Für eine zügige Prüfung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- den Zeugnisausdruck der Gastuniversität mit den Angaben über die ECTS-Punkte, die erworben wurden
- das Lehrprogramm der anzuerkennenden Veranstaltung, ggfs. eine Umrechnungstabelle zum European Credit Transfer System (ECTS)
- ggf. eine deutsche Übersetzung
- den Vordruck des jeweils zuständigen Prüfungsamtes zur Anerkennung von Studienleistungen
Ohne diese Unterlagen können Ihre Studienleistungen nicht anerkannt werden.
Formulare
- Formular: Antrag auf Anerkennung von Prüfungen
- Formular: Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen und Studienzeiten gem. § 10 StuPO-BA/ES
Mehr hilfreiche Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Philosophischen Fakultät unter Anerkennungen von Prüfungsleistungen.
Kategorienzuordung der Lehrveranstaltungen
Sämtliche Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls sind Modulen der verschiedenen Studiengänge zugeordnet, wie in StudIP angegeben. Wählen Sie je nach Studiengang und Studienfortschritt die für Sie prüfungsrelevanten Module aus. Beachten Sie, dass nicht immer alle Module in jedem Semester angeboten werden können. Meistens sehen die Studien- und Prüfungsordnungen einen zwei-semestrigen Turnus vor (MuK drei-semestrig!).