Anerkennung von Leistungen
"Formal bezeichnet Anerkennung die Feststellung des Wertes einer Bildungsqualifikation, der von der zuständigen Behörde bestätigt wird und die andernorts erbrachte Leistung mit denselben Rechtswirkungen ausgestattet, wie sie mit derjenigen Qualifikation verbunden ist, deren Rechtswirkung begehrt wird. Praktisch bedeutet Anerkennung, dass die anerkennende Hochschule die andernorts erbrachten Leistungen so behandelt, als wären sie an der eigenen Hochschule erbracht worden." HRK Glossar nexus
Weitere Informationen zu Anerkennungen finden Sie auf der Webseite der Philosophischen Fakultät.