Leitfaden Prüfungsleistungen
Liebe Studierende,
vielen Dank für Ihr Interesse, am Lehrstuhl für Soziologie mit Schwerpunkt Techniksoziologie und nachhaltige Entwicklung eine wissenschaftliche Arbeit (Klausur, Hausarbeit, Bachelor- oder Masterarbeit) zu erstellen oder eine Klausur zu schreiben. Die hier zusammengestellten Hinweise dienen Ihnen als allgemeine Orientierung. Sie ersetzen nicht die Kenntnis der für Sie jeweils gültigen Prüfungsordnung. Sollten im Seminar abweichende Vereinbarungen getroffen werden, haben diese vorrangige Gültigkeit.
Die folgenden Hinweise sind identisch mit dem pdf-Dokument "Leitfaden Prüfungsleistungen".
Anna Henkel & Lehrstuhlteam
Hinweis zu Abschlussarbeiten
Wenn Sie an unserem Lehrstuhl Ihre Bachelorarbeit oder Masterarbeit anfertigen möchten, empfehlen wir Ihnen dringend die Teilnahme am Seminar "Wissenschaftliches Arbeiten".
Dieses Seminar findet jedes Semester statt und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Arbeit im Austausch mit Kommiliton:innen und dem Lehrstuhl-Team zu verbessern. Inhalt, Aufbau oder Methodik können anhand von Arbeiten, die gerade im Entstehen sind, ausführlich besprochen werden.
Bitte nehmen Sie dieses Betreuungsangebot wahr!
1.1. Prüfungsvoraussetzungen
Prüfungsvoraussetzung ist die Anmeldung zur Lehrveranstaltung auf Stud.IP sowie die Anmeldung zur Prüfung in Hisqisunter Beachtung der allgemeinen Anmelde- und Rücktrittsfristen.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in Hisqis unter „Prüfungsan- und abmeldung“. Wählen Sie in Hisqis die richtige Prüfungsnummer laut Modulkatalog und die/den korrekte/n Prüfer*in: Am Lehrstuhl für „Soziologie mit Schwerpunkt Techniksoziologie und nachhaltige Entwicklung“ ist das – je nach Lehrveranstaltung - entweder Frau Prof. Henkel oder Herr Dr. Benkel. Bei Fragen zur/zum Prüfer*in wenden Sie sich bitte an den jeweilige/n Dozenten/Dozentin oder das Sekretariat des Lehrstuhls.
Wenn Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, aber keine Prüfungsleistung erbringen, wird in Hisqis ein „nicht angetreten“ (= nicht bestanden) verbucht. Stornieren Sie daher Ihre Anmeldung rechtzeitig, wenn Sie absehen können, dass Sie eine Prüfungsleistung nicht erbringen werden.
Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an den/die für Ihren Studiengang zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungssekretariat.
1.2. Deckblatt Klausur
Auf dem Deckblatt der Klausur ist neben persönlichen Daten verpflichtend Ihre Matrikelnummer und die jeweilige Prüfungsnummer (laut Anmeldung in Hisqis)anzugeben. Falls Sie bei der Klausur eine fehlerhafte Prüfungs- oder Matrikelnummer angegeben haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Sekretariat des Lehrstuhls, um diese nachträglich korrigieren zu lassen. Tun Sie dies nicht, wird Ihre Prüfung im schlimmsten Fall nicht gewertet und Sie müssen die Prüfungsleistung wiederholen.
2.1. Prüfungsvoraussetzung
Prüfungsvoraussetzung ist die Anmeldung zur Lehrveranstaltung auf Stud.IP sowie die Anmeldung zur Prüfung in Hisqis.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt im Hisqis unter „Prüfungsan- und abmeldung“. Wählen Sie im Hisqis richtige Prüfungsnummer laut Modulkatalog und Prof. Anna Henkel als Prüferin. Bitte beachten Sie die Anmelde- und Rücktrittsfristen. Wenn die Prüfungsnummer nicht oder fehlerhaft angegeben ist, kontaktieren Sie das für IH-ren Studiengang zuständige Prüfungssekretariat und informieren Sie Ihre/Iren Dozent*in so-wie das Sekretariat des Lehrstuhls. Tun Sie dies nicht, wird Ihre Prüfung im schlimmsten Fall nicht gewertet und Sie müssen die Prüfungsleistung wiederholen.
Wenn Sie zu einer Prüfung angemeldet sind und keine Prüfungsleitung erbringen, wird in Hisqis ein „nicht angetreten“ (= nicht bestanden) verbucht. Stornieren Sie daher Ihre Anmeldung rechtzeitig, wenn Sie absehen können, dass Sie eine Prüfungsleistung nicht erbringen werden.
2.2. Titelblatt
- Prüfungsnummer (laut Anmeldung im Hisqis)
- Universität Passau
- Name der Prüfungsleistung (Hausarbeit, Bachelor- oder Masterarbeit)
- Name des Seminars, in dessen Kontext die Arbeit verfasst wird
- Name der Lehrperson, die die Prüfung abnimmt
- Name des Lehrstuhls, in dessen Kontext die Prüfungsleistung erbracht wird
- Titel der Arbeit
- Eingereicht von: (Vorname, Name, Matr.-Nr., E-Mail-Adresse)
- Eigener Studiengang
- Datum der Abgabe
Als Hilfe dient Ihnen diese Vorlage für ein Titelblatt.
2.3. Layout
- DIN A4 Format, einseitig
- Zeilenabstand: 1,5-zeilig
- Schriftart und -größe: Times New Roman 12 pt oder Arial 11 pt oder ähnlich
- Schriftgröße bei Fußnoten: 1-2 pt kleiner als Text, 1-zeilig
- links und rechts 2-3 cm Rand
- die Seiten sind mit Seitenzahlen zu versehen
2.4. Eigenständigkeitserklärung
Auf der letzten Seite ist eine Eigenständigkeitseklärung abzugeben:
Eigenständigkeitserklärung
Hiermit bestätige ich _______________(Name), dass ich die vorliegen-de Arbeit selbstständig und ohne unzulässige Hilfe verfasst und keine anderen als die an-gegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie die wörtlich und sinngemäß übernommenen Passagen aus anderen Werken kenntlich gemacht habe. Die Arbeit ist weder von mir noch von einer anderen Person an der Universität Passau oder an einer anderen Hochschule zur Erlangung eines akademischen Grades bereits eingereicht worden.
____________________________ _______________________________
Ort Datum Unterschrift
2.5. Umfang und Abgabe
Die Hausarbeit sollte einen Umfang von 15 bis 20 Seiten haben (mit 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen pro Seite) – wenn nicht im Seminar anders besprochen. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis zählen nicht dazu. Die Abgabefrist für Hausarbeiten ist jeweils
- der 15. März im Wintersemester bzw.
- der 15. September im Sommersemester,
sofern nicht im Seminar anders besprochen. Geben Sie Ihre Arbeit in ausgedruckter Form ab:
- gelocht und mit Heftklammer versehen (nicht getackert)
im Postfach des Lehrstuhls oder im Lehrstuhl-Sekretariat (während der Öffnungszeiten laut Homepage
2.6. Zielsetzung und inhaltliche Anforderungen
Ziel der Hausarbeit ist das Ausarbeiten einer wissenschaftlichen Fragestellung im Anschluss an die im Seminarkontext behandelten Inhalte. Dies gelingt insbesondere durch:
- die Formulierung einer Fragestellung
- die theoretische Reflektion zentraler Begriffe
- ggf. Rekonstruktion und Diskussion von theoretischen Ansätzen
- ggf. die Begründung für die Auswahl des empirischen Materials
- ggf. die Vorstellung und Begründung der Erhebungs- und Auswertungsmethoden
- die Darlegung und Diskussion der gewonnenen Erkenntnisse.
Wenn im Seminar nicht anders besprochen, umfasst die Hausarbeit folgende Elemente:
- Einleitung mit Formulierung einer Fragestellung und Überblick über den Gang der Argumentation
- Forschungsstand zur zuvor formulierten Fragestellung
- Explikation der eigenen Vorgehensweise (Theorie, Methode, Methodologie, ggf. Begründung der Fallauswahl)
- Durchführung
- Fazit
2.7. Qualitätskriterien
Bei der Bewertung von Hausarbeiten werden grundsätzlich folgende Kriterien herangezogen:
- korrekte, durchgängige Zitationsweise und genaue Quellenangaben
- klare Formulierung der Fragestellung und erkennbare Systematik der Argumentation
- sinnvoll erstellter Forschungsstand
- sinnvoll gewählte und korrekt dargestellte wissenschaftliche Literatur
- ggf. Angemessene Falldarstellung
- ggf. Korrekte Anwendung der verwendeten theoretischen Perspektive
- ggf. korrekte Anwendung gewählter Methoden
- Einhalten der formalen Anforderungen
- Grammatik, Stil, Rechtschreibung, Zeichensetzung und wissenschaftliche Form
Die »kleine« Hausarbeit unterscheidet sich von der oben dargestellten üblichen Form in zwei Punkten:
- sie verzichtet auf einen Forschungsstand
- sie hat einen Umfang von 12 bis 15 Seiten (mit 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen pro Seite) – wenn im Seminar nicht anders besprochen.
Im Übrigen gelten dieselben Anforderungen.
4.1. Prüfungsvoraussetzung
Die Prüfungsvoraussetzung für die Bachelorarbeit variiert zwischen den jeweiligen Studiengängen. Informieren Sie sich dazu bitte in dem für Ihren Studiengang zugehörigen Modulkatalog.
Die Bachelorarbeit kann – solange die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind – grundsätzlich jedes Semester begonnen werden. Die Zeitdauer des Moduls beträgt in der Regel acht Wochen ab Anmeldung.
Zusätzlich ist die Arbeit innerhalb der Höchststudiendauer anzumelden. Im Bachelor- bzw. Major-Studium beträgt diese acht bzw. zehn Semester.
Die genauen Hinweise zu den Bearbeitungsfristen und – modalitäten entnehmen Sie bitte dem Modulkatalog Ihres Studienganges.
4.2. Formale Hinweise für Bachelorarbeiten
Hinsichtlich Deckblatt und Layout gelten dieselben Hinweise wie bei Hausarbeiten. Ergänzend gilt:
- Sofern nicht durch die für Sie gültige Version der Studien- und Prüfungsordnung bzw. Fachstudien- und -prüfungsordnung i.V.m. mit dem korrespondierenden Modulkatalog anderweitige Vorgabe gelten, umfasst der Umfang einer Bachelorarbeit in der Regel 30 -35 Seiten Text (mit 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen pro Seite), Literatur und Anhang zählen dabei nicht mit.
- Sobald der Anhang 20 Seiten übersteigt, sollte er extra gebunden abgegeben werden, z.B. Transkripte, Sequenzprotokolle etc.
- Bindung: einfache feste Leimbindung (kein Hardcover, keine Ringbindung erforderlich)
Eine Eigenständigkeitserklärung geben Sie bezogen auf eine Bachelorarbeit analog zur Erklärung bei Hausarbeiten ab.
4.3. Zielsetzung der Bachelorarbeit
Ziel der Bachelorarbeit ist das selbstständige Ausarbeiten einer wissenschaftlichen Fragestellung mit den im Studium erlernten Kenntnissen und ggf. Methoden. Die schriftliche Arbeit beinhaltet:
- die Formulierung einer Fragestellung
- die theoretische Reflektion zentraler Begriffe
- ggf. Rekonstruktion und Diskussion von theoretischen Ansätzen
- ggf. die Begründung für die Auswahl des empirischen Materials
- ggf. die Vorstellung und Begründung der Erhebungs- und Auswertungsmethoden
- die Darlegung und Diskussion der gewonnenen Erkenntnisse
- die reflektierte Begründung der gewählten Vorgehensweise.
4.4. Vorbereitung der Bachelorarbeit und Betreuung
Spätestens vier Wochen vor Anmeldung der Bachelorarbeit soll ein Erstgespräch mit der/m Betreuer*in stattgefunden haben. Das Erstgespräch ist Bedingung für die Anmeldung und Betreuungszusage.
Bitte vereinbaren Sie Sprechstundentermine bei Prof. Henkel über das Sekretariat bzw. direkt bei Herrn Dr. Benkel.
Bei weiteren Fragen zur Anmeldung und Abgabe der Bachelorarbeit stehen Ihnen auch Frau Bernhardt-Eder (sandra.bernhardt-eder@uni-passau.de) und Frau Friedl (sabine.friedl@uni-passau.de) vom zentralen Prüfungssekretariat zur Verfügung.
4.5. Themenwahl
Es empfiehlt sich, bei der Wahl des Themas folgende Punkte zu beachten:
- die Arbeit sollte thematisch an ein von Ihnen besuchtes Seminar anknüpfen;
- Kenntnisse der für die Fragestellung wesentlichen Texte sind notwendig, um das Exposé zu erarbeiten;
- empirische Arbeiten setzen Methodenkenntnisse voraus, die Sie im Studium bereits kennengelernt und angewandt haben sollten.
4.6. Abgabe
Grundsätzlich gilt: Die Arbeit muss fristgerecht im Prüfungssekretariat eingehen. Fällt der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag in Bayern, gilt als Abgabetermin der darauffolgende Werktag.
Zwei gebundene Exemplare der Bachelorarbeit (inkl. Eigenständigkeitserklärung) und ein Exemplar in elektronischer Form sind im Prüfungsamt einzureichen.
Laut § 18 Abs. 6 der RPO gibt es folgende Abgabemöglichkeiten der Bachelorarbeit:
- Am letzten Bearbeitungstag per Post (Poststempel zählt als Abgabedatum):
Universität Passau
Prüfungssekretariat
Abschlussarbeit für [Studiengang ergänzen]
Innstr. 41
94032 Passau
- Im Briefkasten des Verwaltungsgebäudes während der Öffnungszeiten (Vermerk zum Zeitpunkt des Einwurfs)
- Im Postfach der zuständigen Sachbearbeiterin
4.7. Qualitätskriterien
Die folgenden Fragen bieten Ihnen eine Orientierung darüber, ob Sie mit Ihrer Bachelorarbeit ein angemessenes Niveau erreicht haben. Bevor Sie Ihre Arbeit abgeben, stellen Sie sich u.a. folgende Fragen:
- Folgt die Arbeit einer präzisen Fragestellung bzw. gibt es eine klar begründete These, welche die Argumentation der Arbeit trägt?
- Ist die Systematik der Argumentation erkennbar?
- Ist die wissenschaftliche Literatur sinnvoll ausgewählt und entspricht sie dem aktuellen Forschungsstand?
- Ist ggf. die gewählte Methodik der Fragestellung angemessen?
- Sind die theoretischen Bezüge klar eingeführt, erläutert und kontextualisiert?
- Sind die Ergebnisse klar und kohärent dargestellt und erklärt?
- Ist die Bachelorarbeit bzgl. Grammatik, Stil, Rechtschreibung, Zeichensetzung und wissenschaftlicher Form fehlerfrei?
4.8. Fristverlängerung
Müssen Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. Krankheit), Ihre Arbeit unter-brechen, beantragen Sie eine Fristverlängerung. Wir benötigen Nachweise für die Gründe (z.B. Atteste).
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt zu krankheitsbedingter Fristverlängerung.
4.9. Wiederholung
Bei Nichtbestehen kann die Bachelorarbeit gemäß § 16 der Studien- und Prüfungsordnung wiederholt werden.
Die Masterarbeit geht über Haus- und Bachelorarbeiten hinaus, indem hier erstmals ein eigener Beitrag zum jeweiligen wissenschaftlichen Feld geleistet werden soll. Es gilt also, eine Forschungslücke zu formulieren und mit der eigenen Arbeit zu diesem Forschungsdesiderat einen Beitrag zu leisten. Dies ist bei der Wahl der Forschungsfrage und der Gesamtdurchführung der Arbeit zu beachten.
Sofern nicht durch die für Sie gültige Version der Studien- und Prüfungsordnung bzw. Fachstudien- und -prüfungsordnung i.V.m. mit dem korrespondierenden Modulkatalog anderweitige Vorgabe gelten, umfasst der Umfang einer Masterarbeit in der Regel rund 50 Seiten (mit 2.500 Zeichen pro Seite inkl. Leerzeichen).
Im Übrigen gelten dieselben Hinweise wie bei der Erstellung von Bachelorarbeiten.
Bei weiteren Fragen zur Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit stehen Ihnen auch Frau Bernhardt-Eder und Frau Friedl vom zentralen Prüfungssekretariat zur Verfügung