Aufgaben und Anträge
Die Teilnahme an den Abschlussfeiern ist nur möglich, wenn der Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente dem Prüfungssekretariat fristgerecht vorliegt.
Genaue Informationen zur Teilnahme sowie Fristen und Termine können Sie der Webseite entnehmen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an dekanat@sobi.uni-passau.de.
Nähere Informationen zu freiwilligen Exkursionen und Pflichtexkursionen finden Sie hier.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Sandra Zückert.
Anträge auf ein Forschungsfreisemester müssen ein Jahr im Voraus beantragt werden.
Für das Wintersemester jeweils bis Ende Oktober des Vorjahres. Für das Sommersemester jeweils bis Ende März des Vorjahres. Die genauen Fristen werden rechtzeitig per Rundmail bekannt gegeben.
Antrag auf Freistellung für Forschung.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an FrauSandra Zückert.
Über das internationale Gastdozierendenprogramm der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät kann jede Hochschullehrerin bzw. jeder Hochschullehrer der Fakultät einen Antrag stellen, um einen ausländischen Gast für einen Aufenthalt an die Universität Passau einzuladen. Alle notwendigen Informationen finden Sie hier.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an dekanat@sobi.uni-passau.de.
Jede/ jeder Hochschullehrende der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau kann einen Antrag auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln für einen Gastvortrag stellen. Zusätzlich benötigen Sie das Abrechnungsformular sowie die Anlage Bankverbindung.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an dekanat@sobi.uni-passau.de.
Über das internationale Gastforschendenprogramm der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät kann jede Hochschullehrerin bzw. jeder Hochschullehrer der Fakultät einen Antrag stellen, um einen ausländischen Gast für einen Aufenthalt an die Universität Passau einzuladen. Alle notwendigen Informationen finden Sie hier.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an dekanat@sobi.uni-passau.de.
Ziel des Habilitationsverfahrens ist es, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, selbstständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen sowie diese unter wissenschaftlicher Begleitung durch ein Fachmentorat, dem drei Hochschullehrende angehören, möglichst innerhalb von vier Jahren für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren. Das Fachgebiet muss an der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau durch eine Professur vertreten sein.
Aufgrund der Feststellung der Lehrbefähigung erteilt die Universität Passau auf Antrag der habilitierten Person die Lehrbefugnis in dem Fachgebiet, auf das sich die Lehrbefähigung bezieht. Mit der Erteilung der Lehrbefugnis ist das Recht zur Führung der Bezeichnung "Privatdozentin" bzw. "Privatdozent" verbunden.
Detaillierte Informationen zum Ablauf eines Habilitationsvorhabens finden Sie in der aktuellen Habilitationsordnung der Fakultät.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Veronika Forster oder Frau Evelyn-Maria Pecho.
Anträge auf Erteilung eines Lehrauftrages müssen ein halbes Jahr im Voraus gestellt werden.
Die genauen Fristen werden rechtzeitig per Rundmail bekanntgegeben.
Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Sandra Zückert.
Professorinnen und Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Akademische Räte und Rätinnen sind verpflichtet, am Ende eines jeden Semesters das Formular zur Erfassung der Lehrverpflichtung auszufüllen und im Dekanat einzureichen.
Hinweis: Das Sommersemester hat in der Regel einen Umfang von 13 Wochen, das Wintersemester einen Umfang von 15 Wochen. Werden Lehrveranstaltungen abgehalten, die nicht regelmäßig in jeder Woche der Vorlesungszeit stattfanden (z. B. Blockveranstaltungen, Veranstaltungen außerhalb der Vorlesungszeit), müssen die genauen Zeitstunden abzüglich der Pausen mitgeteilt werden. Lehrbeauftragte sind von der Erklärung zur Lehrverpflichtung ausgenommen.
Erklärung zur Erfüllung der Lehrverpflichtung
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an FrauSandra Zückert.
In der Fachpromotionsordnung der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät vom 24. März 2023 (FPromO) in Verbindung mit der Allgemeinen Promotionsordnung vom 3. August 2018 in der Fassung vom 01. Dezember 2020 (APromO) können Sie sich z. B. darüber informieren, in welchen Fächern eine Promotion an der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau überhaupt möglich ist. Dort erfahren Sie ferner, welche Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie der rechtliche Rahmen des ganzen Verfahrens aussieht. Dieser rechtliche Rahmen ebnet Ihnen auch den Weg für binationale Promotionsprogramme.
Sie planen eine Promotion an der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wir bieten Ihnen gern eine Beratung zu organisatorischen und administrativen Fragen rund um die Promotion an (Termine nach Vereinbarung).
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Veronika Forster oder Frau Evelyn-Maria Pecho.
Als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie Hochschullehrende oder -lehrender der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau, können Sie im Dekanat einen Antrag auf Gewährung einer Reisebeihilfe stellen. Außerdem benötigen Sie das Formular zur Abrechnung zur Reisebeihilfe.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an dekanat@sobi.uni-passau.de.